Nach dieser Begründung ist der Weiterbestand, der Unterhalt und die zeitgemässe Erneuerung bestehen­ der Bauten, die der Nutzungsordnung oder den Bauvorschriften nicht entsprechen, gewährleistet. Im Rahmen von «Unterhalt und zeitgemässer Erneuerung» sind Massnahmen zulässig, die es ermöglichen, die Baute in ihrer derzeitigen inneren und äusseren Gestaltung, Form und Zweck­ bestimmung zu garantieren, ohne Eingriffe in die Substanz und die Grundstruktur der Baute zu unternehmen, das heisst, ohne Räume zu versetzen, Wände herauszubrechen, neue einzusetzen oder die Zweck­ bestimmung bisheriger Räume wesentlich zu ändern. Der Begriff des