Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 Abs.1 RPG kann nicht erteilt werden, da nichtlandwirtschaftliche Wohnungen von ihrem Zweck her ge­ rade nicht ausserhalb der Bauzone erstellt werden müssen. Auch die heu­ tige zonenwidrige Wohnnutzung vermag keine Standortgebundenheit zu begründen (B G E 108 lb 359 E.4b mit Hinweisen). RRB 14.6.1988 1181 Bauen ausserhalb der Bauzone. Zulässige Grösse landwirtschaftlicher Bauten.