Das Moderationsverfahren ist grundsätzlich unentgeltlich. Diese Regelung unterstreicht den Zweck des Verfahrens, offene Streitigkeiten auf einfache Weise zu schlichten. Ist eine Rechnung bereits bezahlt und damit faktisch anerkannt, so kann der Auftraggeber einen allenfalls zuviel bezahlten Betrag nur mit einem Rückforderungsbegehren odereiner Rückforderungsklage geltend machen. Er hat in diesem Fall zuerst darzutun, dass er aus entschuldbarem Irrtum oder unter einem andern Willensmangel gehandelt hat (Art.