Solche Vereinbarungen sind vom Richter auf ihre rechtliche Zulässigkeit, aber auch auf ihre sachliche Ange­ messenheit zu prüfen. Es kommt aber auch vor, dass die Parteien Verträge über die Scheidung selbst abschliessen, durch welche eine Scheidung, die sonst nicht möglich wäre, erst ermöglicht werden soll. Solche Verträge, welche gegen die öffentliche Ordnung verstossen, weil sie auf die Täu­ schung des Richters ausgehen und die Umgehung der gesetzlichen Schei­ dungsordnung und der von ihr allein anerkannten Scheidungsgründe be­ 468 C. Gerichtsentscheide 3118