245 Abs. 1 und 3 StPO nach Ermessen zu entscheiden. c) Erhebt der Angeklagte Einsprache mit blossem Antrag auf Reduk­ tion der Busse und erwirkt eine solche, so lässt es sich vertreten, auch die Kosten der Voruntersuchung mit allfälligen Erweiterungen aufzuteilen. OGer 25.8.1981 (RBer 1981/82, S .40) 467