457 C. Gerichtsentscheide 3105,3106 Die vom Bezirksgericht berechneten Auslagen von monatlich Franken 930.— für die Führung eines standesgemässen Lebens eines Ehepaares können nicht in Frage gezogen werden. Bei einem monatlichen Einkom­ men von Fr. 1030.— (Ehemann Fr. 8 0 0 —, Beitrag der Ehefrau Fr. 230.—) ist mit dem Bezirksgericht festzustellen, dass ein monatlicher Teilbetrag von Fr. 100 — neues und damit der Betreibung unterstehendes Vermögen bildet. OGer 27.6.1966 (RBer 1966/67, S. 37) 3106