vgl. BGE 9 8 III 53. Das Vorzugsrecht steht jedenfalls der Pfändung nicht entgegen. ABSchKG 11.6.1973 (RBer 1972/73, S. 42) 3096 P fän d u n g . Lohnbeträge, die der Schuldner über das Existenzminimum hinaus zur Abzahlung von Kompetenzstücken braucht, sind bei der Betrei­ bung für andere Forderungen nicht pfändbar. Unpfändbarkeit eines Mo­ torrades, das für berufliche Zwecke täglich benötigt wird (Art. 92 Ziff.3 SchKG).