Nach der zu Händen der Aufsichtsbehörde abgegebenen schriftlichen Erklärung der Arbeitgeberfirma benötigt der Schuldner als Heizungsmonteur sein Motorrad täglich für berufliche Zwecke. Erfährt da­ mit nicht bloss von seinem Wohnhort G. nach St.G. an die Arbeit, sondern auch von dort zur auswärtigen Montage-Arbeit. Unter diesen Umständen würde es eine erhebliche Erschwerung für den Schuldner bedeuten, wenn er auf das Motorrad als Transportmittel verzichten müsste (es ist denn auch nicht gepfändet worden). Wird das Motorrad aber als Kompetenzstück an­ gesehen, so können die dafür zu leistenden Abzahlungen bei der Berech­ 450