92 SchKG. Auch das Entschuldungsgesetz und das BG über die Erhaltung des bäu­ erlichen Grundbesitzes kennen keine Bestimmung über die Unpfändbar­ keit einer landwirtschaftlichen Liegenschaft. Das letztere Gesetz sieht ein­ zig ein bäuerliches Nachlassverfahren mit Betriebsaufsicht vor; vgl. Jost, 449