C. Gerichtsentscheide 3086, 3087 Die Konkursandrohung vom 1 .Februar 1980 ist daher in dem Sinne zu berichtigen, dass die Ansprüche der Gläubigerin für die ausserrechtlichen Entschädigungen im Aberkennungsverfahren der Forderung gemäss Zah­ lungsbefehl nicht zugerechnet werden dürfen. ABSchKG 23.4.1980 (RBer 1979/80, S.48) 3087 Rechtsvorschlag. Anbringung in mündlicher Form (Art. 74 SchKG).