und S. 65 ff.). Der Betriebene wird auf die sehr kurze Bestreitungsfrist von 10 Tagen verwiesen, um die Betreibung zu hemmen. Jede fehlerhafte Zustellung des Zahlungsbefehls ist daher nach Möglichkeit zu vermeiden. ABSchKG 27.4.1987 (RBer 1986/87, S.46) 3086 Betreibu n g skosten . Dazu gehören nicht die Kosten eines Aberken­ nungsverfahrens (Art. 68 SchKG).