son» ab. Personen unter 16 Jahren sollte daher der Zahlungsbefehl in keinem Fall ausgehändigt werden. Bei höherem Alter bleibt der Nachweis der fehlenden Urteilsfähigkeit Vorbehalten. Ein weiteres Argument unterstützt die Notwendigkeit einer Grenz­ ziehung. Das schweizerische Schuld betreibungsrecht lässt - im Gegensatz zu sämtlichen grösseren Nachbarstaaten - die Schuldbetreibung ohne jeden Ausweis, ohne jede gerichtliche Verfügung zu (vgl. die Ausführung zur Regelung in den einzelnen Staaten in «Blätter für Schuldbetreibung und Konkurs» 1972, S. 166 ff., 1973, S. 1 ff. und S. 65 ff.).