O., S.103, N.11). Eine gewisse kon­ stante geistige Reife kann erst von einer Person erwartet werden, die ihre Schulpflicht im wesentlichen erfüllt, also das 16. Altersjahr erreicht hat, stellt doch das Gesetz ausdrücklich auf die Bezeichnung «erwachsene Per­ 441 C. Gerichtsentscheide 3085, 3086