» Der Entscheid zeigt die Problematik der Auslegung: — Das Wort «erwachsen» deutet auch nach heutiger Auffassung auf ein gewisses Mindestalter, wenn nicht geradezu auf Volljährigkeit des Empfängers. — Seit Jahren können sich indessen auch Minderjährige geschäftlich ver­ pflichten, Autofahren, Kauf- und Mietverträge abschliessen, ohne Vor­ behalt eine Arbeitsstelle antreten und selbständig betrieben werden (Ammonn, Grundriss des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, 1983, S.77, N.10). — Damit werden die Grenzen verwischt; auf den «Eindruck», die körper­ liche oder geistige Reife eines Kindes abzustellen, kann keine verläss­ liche Grenze bilden.