Die p arlam entarische Im m unität im Zivilprozess (Klage wegen persön­ lichkeitsverletzender Äusserungen im Bericht der staatswirtschaftlichen Kommission) steht nicht im Widerspruch zum Bundesrecht (Art. 4 Ge­ schäftsordnung des Kantonsrates vom 14. März 1977, bGS 141.2).