träge der beklagten Partei sind summarisch aufzunehmen, wenn ein neuer Richterohne weitere Verhandlung informiert werden soll. - Die Par­ teien sind über den Richterwechsel zu informieren, damit sie allfällige Ein­ wendungen (Ablehnungsbegehren gegen die neuen Richter) und beson­ dere Gründe für die Wiederholung der Verhandlung oder Beweisabnahme Vorbringen können. OGer 24.4.1985 (RBer 1984/85, S. 36) 3082 V eran tw o rtlich keitsklag e . Klagen gegen Beamte und Behördemit­ glieder wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte bei Ausübung einer Amtshandlung.