Wo ein Teil­ urteil das Verfahren nicht abschliesst, kann zwar noch das Obergericht, bei gleicher Beurteilung aber nicht das Bundesgericht angerufen werden, das nur auf Berufungen gegen abschliessende Urteile eintritt. Teilurteile sind vor allem dort gerechtfertigt, wo die Zuständigkeit des Gerichtes umstritten ist oder eine Verjährungseinrede erhoben wird. Hier istaberstreitig.obfürdie Kündigung des Arbeitsvertrages die Bestimmun­ 429