Urteil des Obergerichts vom 30. Juni 1965. Aber auch in Liquidationsprozessen muss die Befugnis bestehen, während des Verfahrens einzelne Liquidationsanträge im Rahmen des ursprünglichen Begehrens zu stellen. Der Beklagte wandte sich grundsätzlich gegen die Auflösung der einfa­ chen Gesellschaft. Diese Auflösung ist nach dem Tod eines Gesellschafters unabwendbar geworden. Dem Beklagten musste daher die Möglichkeit offenbleiben, der neuen Situation Rechnung zu tragen. OGer 27.6.1967 (RBer 1967/68, S. 37) 3070 V erm ittlu ng sverfah ren . Entscheid über die Tagfahrtskosten; Vollstreck­ barkeit. Berichtigung (Art. 1 0 3 ,1 1 5 ZPO1).