ursprünglichen Begehrens zu stellen. Der Beklagte wandte sich grundsätzlich gegen die Auflösung der einfa­ chen Gesellschaft. Diese Auflösung ist nach dem Tod eines Gesellschafters unabwendbar geworden. Dem Beklagten musste daher die Möglichkeit offenbleiben, der neuen Situation Rechnung zu tragen. OGer 27.6.1967 (RBer 1967/68, S. 37) 3070 V erm ittlu ng sverfah ren . Entscheid über die Tagfahrtskosten; Vollstreck­ barkeit. Berichtigung (Art. 1 0 3 ,1 1 5 ZPO1). Der Vermittler entscheidet in Fällen des Ausbleibens einer Partei in Anwen­ dung von Art. 103 Abs. 4 Z P 0 1 über die Kosten endgültig. Gegen einen sol-