Im Prozess über die Auflösung einer einfachen Gesellschaft Hess der Be­ klagte zunächst die Klage bestreiten. Als die Auflösung unumgänglich 1 Zivilprozessordnung vom 24. April 1955, vgl. Art. 114 ZPO vom 27. April 1980 (bGS 231.1) 426 C. Gerichtsentscheide 3069, 3070