Der Angeklagte fuhr am Pfingstsonntag, dem 30. Mai 1982, ca. 20.00 Uhr, bei sonnigem, sichtigem Wetter auf gut ausgebauter, 7 m breiter Strasse gegen eine übersichtliche, leicht abfallende Linkskurve. Er konnte diese Kurve nicht nehmen, fuhr vier Betonpfähle und eine Kurvenblende um und vermochte sein Auto erst unmittelbar hinter diesen Pfählen auf einem abfallenden Wiesenbord zum Stehen zu bringen. Er liess sich nach Hause führen, da er noch zum Arzt gehen wolle, verschwand dann aber und blieb bis am folgenden Dienstag unauffindbar.