Das ist vorliegend zu verneinen. Der hier verwendete «Alcolmeter» ist immerhin seit 1976 in Gebrauch. Die früheren Methoden wurden ver­ bessert. Die ausgeatmete Luft wird in eine Katalysatorzelle geführt, wo der allenfalls vorhandene Alkohol zur Oxydation kommt und damit zur Erzeu­ gung von elektrischem Strom führt, dessen Stärke gemessen und abgele­ sen werden kann. Beim Angeklagten ergaben sich Werte von 1,3 Gew. % o (21.35 h), 1,2 Gew. %o (21.55 h) und 1,1 Gew. %o (23,10 h). Dazu kommt derfestgestellte Alkoholgeruch des Angeklagten und das nun zugestandene wiederholte Überfahren der Sicherheitslinie.