C. Gerichtsentscheide 3055, 3056 oder, wie kurze Zeit später durchgeführt, unter Begleitung einer Amtsper­ son oder eines Anwalts jederzeit möglich. Der Angeklagte hätte die Straf­ klägerin auch von der Nachbarschaft aus telefonisch darüber informieren können, dass er einzig im Auftrag der 0 . AG komme, um einige Akten zu behändigen. Die Wohnberechtigte hat durch Steckenlassen des Schlüssels klar zum Ausdruck gebracht, dass die Wohnung durch Unberechtigte nicht betre­ ten werden dürfe.