C. Gerichtsentscheide 3054, 3055 Ehre muss es verteidigt oder doch gewahrt werden. Vom Berechtigten darf im einzelnen Fall eine deutliche Willenserklärung verlangt werden, so etwa die bestimmte Anweisung, das Zimmer zu verlassen (SJZ1963 S. 276) oder das entschlossene Zumachen der Türe gegenüber einem Eindringling (BGE 87 IV 22). OGer 29.9.1970 (RBer 1970/71, S. 43) 3055 H ausfriedensbruch. Verletzung des Hausfriedens durch den Ehemann während des Scheidungsverfahrens (Art. 186 StGB).