DerfürdieChantage erforderliche Vorsatz ist damit gegeben. H. wusste, dass er nicht zur neuen Betreibung berechtigt war, bevor der Schuldner zu neuem Vermö­ gen kam. OGer 28.3.1949 (RBer 1948/49, S. 35) 3052 Leichtsinniger Konkurs (Art. 165 StGB). Bewirkt ein an und für sich dem Konkurs nicht unterliegender Schuldner selbst den Konkurs gemäss Art. 191 SchKG, so ist er wegen leichtsinnigen Konkurses und nicht bloss wegen eines F*fändungsdeliktes strafbar. OGer 25.10.1954 (RBer 1954/55, S. 47) 409