Der Angeklagte hat mit Wissen seiner Frau in Brasilien gehan­ delt: Er hat - zusammen mit seiner Frau - in Sao Paulo das Kind in der Klinik übernommen, die Geburtsurkunde und die Bestätigung des Notars entge­ gengenommen und vor allem die Geburt beim Schweiz. Generalkonsulat angemeldet. Er nahm alle diese Handlungen vor, um den Erfolg in der Schweiz eintreten zu lassen, insbesondere das Kind als das seinige ausge­ ben zu können. Er musste - schon für die Wiedereinreise in die Schweiz - 404 C. Gerichtsentscheide 3048