Es fehlt bei dieser Unterschrift jeder Hinweis auf eine Beziehung des Unterzeichners zu der als Ausstellerin an der Spitze genann­ ten «C.-Anstalt, V.». Die blosse Unterschrift von E. M. stellt jedenfalls nach schweizerischem Recht keine gültige Firma-Unterschrift dar, wie sie z.B. für geschäftsführende Gesellschafter von Kollektiv- und Kommanditgesell­ schaften gemäss Art .26 der Verordnung über das Handelsregister vorge­ schrieben wird. M. hat sich auch nicht als Vertreter einer Aktiengesell­ schaft oder einer andern juristischen Person mit dem Namen «C.-Anstalt» bezeichnet.