das Gerät wieder zur Verfügung zu stellen. Eine Verpflichtung aus Kaufver­ trag ist damit nicht zustandegekommen und die Klage der Verkäuferin abzuweisen. OGer 25.11.1986 (RBer 1986/87, S. 29) 3038 K a u f a u f Probe. Anwendbares Recht im Falle eines Kaufs zwischen öster­ reichischem Lieferanten und schweizerischem Besteller.