unter Goodwill im engeren Sinn wird insbesondere eine treue Stammkund­ schaft verstanden, auf die sich der Übernehmer eines Geschäftes in der Regel verlassen kann. Weiter gehören zum ideellen Geschäftswert lang­ fristige Lieferungsverträge, Auftragsbestände, Quotenbeteiligungen bei Kartellen, günstiger Standort, guter Ruf der Firma, Kreditwürdigkeit, geordnete interne Verhältnisse (reibungslose kaufmännische und techni­ sche Organisation, geschulter Mitarbeiterstab, Geschäftsgeheimnisse); Wick/Oswald, Der kleine Merkur, 1943, S. 4 5 ff.; vgl. Guhl, Das Schweiz. Obligationenrecht, 1972, S. 616, BGE 73 I 255, 80 I 373 und vor allem 95 1311;