386 C. Gerichtsentscheide 3032, 3033 Das Vorliegen einer besonderen Unerfahrenheit der Beklagten ist da­ her zu bejahen. Der Kläger hat diese Unterlegenheit der Beklagten bewusst aus­ genützt. Er kannte den Wert des gesuchten Verlustscheins, war aber nicht bereit, der nahezu 80jährigen Frau mehr als eine symbolische Zahlung zu leisten. Er musste erkennen, dass die Beklagte über den Wert des Verlust­ scheins in keiner Weise informiert war. OGer 31.10.1967 (RBer 1967/68, S. 34) 3033 U n erlaub te H and lung . Ersatzanspruch wegen ungerechtfertigter Bau­ einsprache verneint (Art. 41 OR).