Sanktion des Art. 20 OR Platz: Der Verkauf der Praxis in Brienz muss als nichtig betrachtet werden. Bis zu diesem Punkt sind sich die Parteien im Appellationsverfahren einig. Die Ansichten gehen nun aber darüber auseinander, ob diese Nichtig­ keit des Verkaufs bezüglich der Brienzer Praxis die Totalnichtigkeit des Kaufvertrages zur Folge habe oder nicht. Art. 20 Abs. 2 OR bestimmt, dass die Nichtigkeit einzelner Teile eines Vertrags dann zur Totalnichtigkeit führe, wenn anzunehmen sei, dass der Vertrag ohne den nichtigen Teil überhaupt nicht abgeschlossen worden wäre.