OGer 1.11.1932; vom Bundesgericht bestätigt am 3.2.1933 (RBer 1933/34, S. 34) 3028 B esitzan w eisu n g . Anforderungen an den Besitzanweisungsvertrag (Art. 924 ZGB). Zur Annahme einer Besitzanweisung ist erforderlich, dass der Veräusserer und der Dritte rechtlichen Besitz hatten und dass eine Willenseinigung über den Besitzeswechsel zwischen Veräusserer und Erwerber stattgefun­ den hat (Komm. Ostertag IM.1f.zu Art. 9 2 4 ZGB; Komm. Hornberger, N .3f. zu Art. 921 ZGB). Der Besitz des Dritten (Beklagten) an der Sache ist unbe­ 380 C. Gerichtsentscheide 3028