Rechte des Zedeleigentümers bei Verkauf oder Schwächung des Unter­ pfandes usw. beziehen sich ausschliesslich auf diejenigen Grundpfand­ arten, welche den Namen «Zedel» tragen. Abgesehen davon diente der Widerlegbrief nur zur Sicherstellung von Frauengut und von Vermögen minderjähriger oder unter Vormundschaft stehender Kinder. Eine Verzinsung der diesbezüglich sichergestellten Forderungen fand in der Regel überhaupt nicht statt, da die Zinsen des Frauengutes und Kindergutes ja dem Ehemann bzw. dem Vater gehören. 377 C. Gerichtsentscheide 3027