153 SchKG, zu verweisen. Es ist nicht einzusehen, wieso die hier weiter anwendbare Verordnung über die Zwangsverwertung von Grundstücken vom 2 3 .April 1920 eine Lücke aufweisen sollte, hatte doch Art. 153 Abs. 3 SchKG die Ablösung von Grundpfandrechten bereits berücksichtigt. 374 C. G erichtsentscheide 3026, 3027