Durchmesser in den Boden verlegte Wasserleitung. Diese tritt bis zum Rand des Tobels hinunter nirgends an die Oberfläche; es fehlt also ein offener Wassergraben mit einem Bett und irgendwelcher Uferbildung. OGer 22.4.1958 (RBer 1957/58, S. 31) 3024 G ru n d p fand rech t. Grundpfandverschreibung als Inhaberobligation (Art. 793, 824 ZGB).