C. Gerichtsentscheide 3021,3022 Demnach bleibt einzig die Haftbarkeit auf Grund des Eigentums an den Grundstücken, in denen nach Behauptung der Klägerschaft die erfor­ derlichen Massnahmen zur Beobachtung eines genügenden Uferschutzes nicht getroffen worden sein sollen. Das Bezirksgericht ging hier von der Auffassung aus, eine Notwendig­ keit zur Vornahme besonderer Massnahmen zum Zwecke des Uferschut­