Auf diesem Boden hat sich früher die im Februar 1905 abgebrannte und seither nicht wieder aufgebaute «Neumühle» befunden, die durch die oben erwähnten Wasserkraftanlagen betrieben worden war. F., der der Wasserkraftanlage für seine Zwecke nicht mehr bedurfte, Hess den Wuhrgraben ausfüllen. Die Wuhranlage überden Rotbach selbst wurde durch ein Hochwasser durchbrochen, und in der Folge zerfiel das Wuhr immer mehr, weshalb die Gemeinde Teufen auf Wiederherstellung des zerstörten Wuhres klagte. 1 Gesetz betr. die Einführung des schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 30. April 1911, vgl. Art. 221 EG zum ZGB vom 27. April 1969, bGS 211.1