641 ZGB garantierten Eigentumsrecht vor. Jeder aus einer Dienstbarkeit Berechtigte kann gegen die Behinderung durch den belaste­ ten Grundeigentümer klagen und die Herstellung des früheren Zustandes verlangen. OGer 30.8.1983 (RBer 1983/84, S. 33) 3021 W asserrecht. Wuhrpflicht. Unterhaltspflicht des Inhabers einer Was­ serkraftanlage; Abgrenzung zur Unterhaltspflicht des Uferanstössers (Art. 1 3 4 ,1 4 9 EG zum ZGB)1.