— der motorisierte Transport sehr schwerer Möbelstücke. Dabei sind als sehr schwere Möbelstücke zu bezeichnen, die von zwei starken Män­ nern nicht leicht über eine weitere Strecke getragen werden können (Klavier usw ). Unbestritten blieb, dass die Transporte wenn immer möglich bei trocke­ nem Boden auszuführen sind. Allfälliger Schaden ist zu ersetzen; der Weg wäre dann durch den Verursacher wieder instandzustellen. In diesem Sinne wird das Grundbuchamt angewiesen, zugunsten der 364 C. Gerichtsentscheide 3019, 3020