Die Ausnahmerechte sind zu unterteilen in Rechte, die ganzjährig, und sol­ che, die in der landwirtschaftlich nicht intensiv benützten Zeit ausgeübt werden können: Unbestritten ist das zeitlich unbeschränkte Zufahrtsrecht für Feuer­ wehr und Krankenauto (Spitalauto). Ebenso muss nach unvorhergesehenen Naturereignissen (Schäden nach einem Föhnsturm, Hauseinsturz, grosser Brandschaden und dergl.) die Zufuhr von Baumaterial inkl. Installationen für Unterhaltsarbeiten ge­ währleistet werden. Nicht motorisierte Transporte mit Handwagen (im en­ gem Sinn oder wie im Postbetrieb) sind zeitlich unbeschränkt zuzulassen.