Der Beklagte hat zur Zeit 15 Rinder, so dass höchstens 3 bis 4 Tiere noch Schellen tragen dürfen. Die Kühe weiden im Frühling ebenfalls 14, im Herbst rund 60 Tage, je­ doch nicht zur Nachtzeit. Auf die Herde ist einzig eine grössere Glocke 358