C. Gerichtsentscheide 3007 1.3 Erbrecht 3007 Erbrecht. Nachträgliche Streichungen und Korrekturen hindern die Gül­ tigkeit eines eigenhändigen Testamentes nicht. Vom Erblasser selbst vor­ genommene Durchstreichungen sind ohne besondere Beglaubigung desselben gültig. Zusätze und Korrekturen sind ebenfalls gültig, wenn sie durch die Unterschrift des Erblassers gedeckt sind (Art. 505 ZGB).