Mit der Auskunft der Einwohnerkontrolle, X. sei nicht am Wohnort der Ehefrau gemeldet, entfällt fürs erste die Vermutung des dauernden Zu­ sammenlebens. Ob polizeiliche Abklärungen doch eine derartige Lebens­ gemeinschaft erweisen, kann offen bleiben. JuAK 15.9.1978 (RBer 1978/79, S. 45) 3004 Eh escheid u n g . Nachträgliche Klage aus Güterrecht (Art.154 ZGB).