Die Hauptgeschäfte der Versammlung sind: Die Wahlen des Alp­ meisters und der Kommissionsmitglieder, die Feststellung und Revision des Alpreglementes, Instruktionen an die Alpkommission, Genehmigung des Protokolls und der Rechnung, Anordnung notwendiger Verbesserungen nach den Anträgen der Alpkommission oder einzelner Besitzer und was Zeit und Umstände verlangen. Es ist nun unrichtig, aus diesen Bestimmungen abzuleiten, dass Ein­ stimmigkeit der Beschlüsse nur dort erforderlich, wo dies ausdrücklich Vor­ behalten ist. Denn die Statuten regeln bei weitem nicht die gesamten 1 Heute: Art. 59 Abs. 3 ZGB 340 C. Gerichtsentscheide 3001