C. Gerichtsentscheide 3001 1. Zivilrecht 1.1 Personenrecht 3001 Ko rp o ration des kantonalen Rechts (A lpgenossenschaft). Für den Verkauf von Quellenrechten ist ein einstimmiger Beschluss der Genossen­ schafterversammlung erforderlich. Durch Beschluss der grossen Mehrheit der Schwägalpgenossenschaft wurden an die Dorferkorporation Herisau Quellen zum Zwecke der Ab­ leitung verkauft. Die damit nicht einverstandene Minderheit leitete den Prozess ein, da die Mehrheit ohne Zustimmung der sämtlichen Alpgenos­ sen kein Recht des Wasserverkaufes habe. In der Folge entschied das Ober­ gericht letztinstanzlich zu Gunsten der Kläger.