Steuerverwaltung auf Seite 7 ihrer Vernehmlassung angestellten Überle­ gungen erscheinen richtig. Der Rekurs ist deshalb in diesem Punkt gutzu­ heissen. StRK 28.2.1986 (Nr. 366) 2054 N achsteuerverfahren im Erbschaftssteuerrecht. Auch die Erben kön­ nen, sofern sie die Voraussetzungen von A rt.1 18 Abs.1 StG erfüllen, eine Selbstanzeige begehen und damit in den Genuss des Verzichtes auf Nach­ steuerzuschläge und Bussen gelangen.