Busse die Hälfte der beim vollendeten Delikt auszufällenden Strafe (Masshardt H., a .a .Q , S. 532). Diese Regel wurde im Falle des Beschwerdeführers angewendet. StRK 6.11.1987 (Nr.407) 2052 V erzug szinsen. Wer eine Steuerrechnung nicht auf den Zeitpunkt der Fäl­ ligkeit bezahlt, wird gemäss Art. 100 Abs.1 StG auch ohne besondere Mahnung verzugszinspflichtig. Verzugszinsen sind auch dann geschuldet, wenn dem Pflichtigen Stundung gewährt worden ist.