Die dem üblichen Verlauf entsprechende Einsprache hat er ja dann mit Datum 21. November 1985 tatsächlich geschrieben, je­ doch erst nach Ablauf der Einsprachefrist am 22. November 1985 der Post übergeben. Damit war die im Gesetz vorgeschriebene Einsprachefrist überschritten. StRK 30.3.1987 (Nr. 390) 2047 W iederein setzu n g in eine verpasste Frist. Voraussetzungen.