Gemäss Art. 89 StG kann der Steuerpflichtige binnen 10 Tagen, von der Eröffnung der Veranlagung an gerechnet, Einsprache gegen die Veranla­ gung erheben. Diese muss einen Antrag enthalten. Die Veranlagung 1985/86 ist [] am 21. Oktober 1985 eröffnet worden. Am 18. November 1985 reichte X. dem Gemeindesteueramt [] eine Auf­ stellung über die provisorischen und definitiven Einkommensfaktoren ein. In dieser gab er auch seine Selbstdeklaration von Fr. 12799 - bekannt und teilte mit, dass er eine Rückzahlung statt eine Nachzahlung erwarte. Er ver­ langte Auskunft, wie das steuerpflichtige Einkommen von Fr. 17700 - be­ rechnet worden sei.