B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2044, 2045 rückgezogen wurden, bleibt für die Beachtung des Widerrufs kein Raum. Die Veranlagungen sind deshalb mit dem vorbehaltlosen Rückzug der Ein­ sprachen in Rechtskraft erwachsen und der Nichteintretensentscheid zu Recht ergangen, was zur Abweisung des Rekurses führt. StRK 22.10.1982 (Nr. 310) 2045